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Corona-Schutzmaßnahmen Trauerfeier

 

Coronavirus in NRW
Informationen, Stand 03.04.2022

Neue CoronaSchVO NRW ab 03.04.2022:
- Alle Einschränkungen aufgehoben, Hausrecht gilt weiter


Die Landesregierung hat eine neue Fassung der CoronaSchVO NRW veröffentlicht. Sie tritt am Sonntag, 03.04.2022, in Kraft und gilt bis längstens zum 30.04.2022. 

Link zur aktuellen CoronaSchVO: 
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie



NEU: Keine Beschränkungen bei Trauerfeiern mehr / 3G und Maskenpflicht auch in Traurhallen entfallen.

Bestattungen / Trauerfeiern sind nun wieder grundsätzlich OHNE 3G-Regel und OHNE Maskenpflicht möglich.

NEU: Trauerkaffees nach der Bestattung ohne Beschränkungen zulässig.

Für Gastronomische Betriebe und damit auch für Trauerkaffees nach der Bestattung gelten keine Einschräkungen mehr.

Friedhofsträger, Bestatter, Kirchen und Gastronomen können im Rahmen ihres Hausrechts weiter gehende Begrenzungen der Personenzahl oder Auflagen zur Maskenpflicht festlegen. 

Sollte sich die Rechts- und Verordnungslage wieder ändern, informieren wir Sie selbstverständlich unverzüglich.